SL 85 System-Ausgleich
Flexibler Flächenausgleich von 0,5 – 50 mm in einem Arbeitsgang
Hinweis:Thomsit SL 85 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umweltverträglichkeit. Thomsit SL 85 nicht als Estrich oder Nutzboden verwenden.
Produkteigenschaften:-    Sehr gut verlaufend und pumpfähig
 -    Spannungsarm
 -    Ideal auf Holzdielen
 -    Gabelstaplerfest für Industrieböden
 -    Schubfest unter Parkett
 
Anwendungsbereiche:Sehr emissionsarmer Bodenausgleich zum Erstellen normgerechter Untergründe für die Aufnahme von Bodenbelägen und Parkett. Thomsit SL 85 ist einsetzbar auf geeigneten:
-    Estrichen und Beton
 -    Fliesen und Platten
 -    Naturwerkstein und Terrazzo
 -    Zuvor genannten Untergründen als Altuntergrund mit festhaftenden, wasserfesten Klebstoffresten
 
Thomsit SL 85 ist hervorragend auf hochbelasteten Industrie- und Krankenhausflächen einsetzbar. Darüber hinaus eignet er sich für die Direktüberspachtelung festsitzender Klebstoffreste (ausgenommen Sulfitablauge und weichbituminöse Parkett- und Holzpflasterkleberreste). Thomsit SL 85 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umweltverträglichkeit.
Lieferformen:25-kg-Sack
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Technisches MerkblattSicherheitsdatenblatt2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Piktogramm:

Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweis:
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweis:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise (Vorbeugung):
P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
Sicherheitshinweise (Reaktion):
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Zement, Portland-, Chemikalien
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine
Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren
beitragen können.