UK 800 Universal Bodenbelagklebstoff
Äußerst klebstark für alle elastischen und textilen Beläge
Hinweis:Nicht geeignet für Naturkork und PVC-kaschierte Korkbeläge.
Produkteigenschaften:- Für nahezu alle Bodenbeläge und Verarbeitungstechniken
- Hohe Anfangsklebkraft, ideal auch für störrische Beläge
- Leicht zu verarbeiten mit Zahnspachtel/Rolle
- Starker Fadenzug
- Wirtschaftliches „Einer-für-alles“-Konzept
Anwendungsbereiche:Sehr emissionsarmer, hochwertiger und universeller Dispersionsklebstoff für
- Tuftingbeläge mit Textilrücken, Latexschaumrücken und PUR-Rücken
- gewebte Textilbeläge
- Nadelvliesbeläge
- Kokos-/Sisalbeläge mit latexiertem Rücken
- Verbundbeläge mit textiler Rückseite
- Kautschukbeläge bis 2,5 mm Dicke mit glatter, geschliffener Rückseite in Bahnen und Platten
- homogene und heterogene PVC-Beläge in Bahnen und Platten sowie CV-Beläge
- Quarzvinylplatten
- Linoleum in Bahnen und Platten
- Thomsit Dämmunterlagen
auf belegreifen Untergründen.
Im privaten Wohnbereich bei geringen Belastungen kann UK 800 zum Kleben von CV-, homogenen PVC-, PVC-Design- und vielen Textilbelägen mit der Rolle aufgetragen werden. Nicht geeignet für Naturkork oder PVC kaschierte Korkbeläge. Thomsit UK 800 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umweltverträglichkeit.
Thomsit UK 800 besitzt die Zulassung als Schiffsausrüstungsgegenstand nach der EU Marine Equipment Directive (MED), ausgestellt und überwacht durch die Zertifizierungsstelle DNV GL, Module B und D. Zertifikate und Konformitätserklärung stehen auf Anforderung oder unter www.thomsit.de zur Verfügung. Die zugelassene Auftragsmenge ist 300 g/m². EC0736/118.203.
Lieferformen:15-kg-Eimer
DownloadTechnisches MerkblattSicherheitsdatenblatt2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig.
2.2. Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig.
Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS):
EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: GEMISCH AUS: 5-CHLOR-2-METHYL2H-
ISOTHIAZOL-3-ON UND 2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON (3:1)
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.