Diescolith Universal FixativAnwendung
für innen und außen
für Wand- und Deckenflächen
Eigenschaften
Sehr gut oberflächenfestigend
Diffusionsfähig
Mineralisch
Verwendungszweck
Hochwertiges Grundiermittel auf Silikatbasis nach DIN 18363 Abs. 2.4.1. Zum Verfestigen mineralischer Untergründe, zum Egalisieren stark oder ungleichmäßig saugender mineralischer Flächen. Universell einsetzbar im Innen- und Außenbereich, für nachfolgende Diescolith Silikatfarben
und Diescolith SOL-Silikatfarben, sowie für die Diessner Silikatputze. Diescolith Universal Fixativ wird auch als Verdünnungsmittel der Diessner/Diescolith
Silikatfarben und Silikatputze verwendet. Grundier- und Verdünnungsmittel
Technische Daten Allgemein
Verbrauch
Pro Auftrag ca. 150-200 ml/m². Je nach Saugfähigkeit des Untergrundes pro Anstrich auf glattem Untergrund, auf strukturierten Flächen entsprechend mehr. Eventuelle objektbedingte Abweichungen durch Probeanstrich ermitteln.
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Verdünnung
Ca. 5-10% mit klarem, sauberen Wasser.
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Trockenzeit
Bei + 23°C und 50% rel. Luftfeuchtigkeit nach ca. 8 Stunden oberflächentrocken und
überstreichbar. Bei niedrigeren Temperaturen bzw. bei höherer Luftfeuchtigkeit verlängert
sich die Trocknungszeit.
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VOC-Wert
Klasse a Typ wb, VOC Grenzwert ab 2010 = 30 g/l, VOC Gehalt < 1 g/l
Bindemittelbasis
Kaliwasserglas mit organischen Zusätzen
Farbton
transparent
Auftragsverfahren
Pinsel, Bürste und Spritzgeräte
Verarbeitung
Material vor Gebrauch gut durchmischen/Kanister schütteln. Als Grundiermittel 2:1 mit
Wasser verdünnen und nass in nass und gleichmäßig auftragen. Auf extrem stark
saugfähigen Untergründen zwei Mal nass in nass auftragen. Der Materialauftrag muss
den Untergrund gleichmäßig festigen, darf aber keine dichte, glänzenden Schicht ergeben,
ggf. Probebeschichtung vornehmen.
Untergrundvorbereitung
Die Untergründe müssen fest, trocken, sowie frei von Verschmutzungen, Ausblühungen, Verfärbungen, Pilzbefall, Sinterschichten, Mehlkornschichten, kreidenden Schichten und trennenden Substanzen sein. Die Untergründe müssen auf Eignung, Haft- und Tragfähigkeit geprüft werden. VOB, Teil C, DIN 18363, Abs. 3, die jeweiligen BFS-Merkblätter beachten. Saugfähige Untergründe mit einem Tiefgrund vorbehandeln. Nicht saugfähige Flächen mit einer Grundierfarbe vorbeschichten.
Reinigung der Werkzeuge/Airlessgeräte
Werkzeuge/Geräte sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen.
Lagerung
Kühl, jedoch frostfrei lagern. Original verschlossene Gebinde sind 24 Monate haltbar. Angebrochene Gebinde gut verschließen und bald verbrauchen. Herstellungsdatum siehe Gebindeaufdruck.
Entsorgung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Flüssige Materialreste bei einer autorisierten Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben. Eingetrocknete Materialreste können als ausgehärtete Farben bzw. als Hausmüll entsorgt werden. AVV - Abfallschlüssel Nr. 080112.
Produkt - Code Farben und Lacke / GISCODE
BSW 40
Deklaration der Inhaltsstoffe
siehe Sicherheitsdatenblatt
Hinweise
Hinweis gipshaltige Spachtel
Gipshaltige Spachtel, die auf „Null“ planeben zum Untergrund ausgezogen werden, können bei ungünstigen Trocknungsbedingungen durch die Feuchteeinwirkung der Farbbeschichtung anquellen, Blasen bilden und abplatzen bzw. zu späteren Haftungsproblemen führen. Deshalb ist Vorfeld die Eignung der verschieden Materialien zu überprüfen und das Merkblatt Nr. 2 Verspachteln von Gipsplatten des Bundesverband der Gips- und Gipsplattenindustrie bzw. das Merkblatt 02-09/2020 Haftfestigkeitsstörungen von Beschichtungen auf verspachtelten Gips(karton)platten des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz zu beachten. Im Einzelfall ist eine nachträgliche Verfestigung mit einer nicht pigmentierten, transparenten Grundierung an Hand von
Musterflächen zu prüfen. Im Zweifelsfall ist die gipshaltige Spachtelschicht zu entfernen bzw. sind untergrundbedingte Spachtelarbeiten mit dispersionsgebundenen Spachtelmassen auszuführen. Gipshaltige Spachtelflächen, die in tragfähiger Schichtstärke erstellt wurden, sind mit
einem Hydrosol Tiefgrund vor zu beschichten.
Besondere Hinweise
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Bei der Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen Eventuell vorhandene Kontaktlinsen entfernen und weiter spülen. Bei Verarbeitung im Spritzverfahren, Farbnebel nicht einatmen und einen Kombifilter A2/P2 für Farbspritzarbeiten und Schutzbrille anlegen. Bei Schleifarbeitern Staubfilter P2 verwenden. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs der Farbe ist zu vermeiden. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Farbspritzer auf allen Arten von Oberflächen noch in nassem Zustand mit Wasser abwaschen. Weitere Hinweise siehe Sicherheitsdatenblatt. Bel den auszuführenden Arbeiten sind die einschlägigen Empfehlungen und Richtlinien, Normen und Regelwerke, mit geltenden Merkblattern sowle die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Auf unterschledliche Witterungs-, Untergrund- und Objektbedingungen haben wir keinen Einfluss. Anwendungstechnische Empfehlungen In Wort und Schrift, die wir zur Unterstatzung des Kaufers bzw. Verarbeiters geben, sind unverbindlich und stellen kein vertragliches Rechtsverhaltnls und keine kaufvertraglichen Nebenverpflichtungen dar. Die in dem technischen Merkblatt gemachten Angaben und Empfehlungen bezlehen sich auf den gewöhnlichen Verwendungszweck. Mit der Herausgabe dieses technischen Merkblattes verlleren alle vorangegangenen Ausgaben Ihre Goltigkeit. Weltere Hinwelse können Sie dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen. Angaben zum Materialverbrauch sind abhängig von der Beschaffenhelt des Untergrundes, der Handhabung des Werkzeuges und dem Verwendungszweck. Bel den Verbrauchsangaben handelt es sich um Erfahrungs- und Richtwerte, die im Einzelfall abwelchen können.
wässrige Grundierung
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
Gefahrenhinweise: -
Ergänzende Gefahrenmerkmale: -
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise Prävention
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Sicherheitshinweise Reaktion
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3. Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar