ARDEX A 35 SchnellzementProduktbeschreibung
- mit ARDURAPID®-EFFEKT
- Zur Herstellung schnell nutzbarer Zementestriche auf Dämmschicht, auf Trennschicht und im Verbund.
- nach 3 Stunden begehbar
- nach 1 Tag trocken und verlegereif
- nach DIN 18560 geforderte Mindestfestigkeiten werden nach 1 Tag erreicht
Für den Innenbereich.Mit optimierten Verarbeitungseigenschaften
- Verarbeitungszeit 60 Minuten
- Konstante Konsistenz auch bei langen
- Mischzeiten und Förderwegen
- Leichtes Verteilen und Aufziehen des Mörtels
- Lange Glätt- und Reibezeit
Einsatzbereich
Herstellen von Zementestrichen mit dem kunstharzvergüteten Spezialzement ARDEX A35, der mit Sand der Körnung 0–8mm und Wasser zu einem erdfeuchten bis weichplastischen Estrichmörtel angemischt wird. Mit ARDEX A 35 hergestellte Zementestriche können
- schon nach 3 Stunden begangen werden
- sind schwimmend auf Trennfolie verlegt
- bereits nach 1 Tag verlegereif für Bodenbeläge
- erreichen die in DIN18560 angegebenen Mindestfestigkeiten nach 1 Tag
Für die Ausführung der Estriche gelten im Übrigen die allgemeinen Richtlinien für Zementestriche, schwimmend, auf Trennschicht oder im Verbund – DIN 18560 und DIN 18353. Die schnelle Erhärtung des ARDEX A35-Estrichmörtel muss dabei beachtet werden.
Technische Informationen
Anmischverhältnis: Mischungsverhältnis 1:425 kg ARDEX A 35 (1 Originalsack)
100 kg Sand der Körnung 0–8 mm
6–11 l Wasser (je nach Feuchtigkeit des Sandes)
Mischungsverhältnis 1:5
25 kg ARDEX A 35 (1 Originalsack)
125 kg Sand der Körnung 0–8mm
6–11 l Wasser (je nach Feuchtigkeit des Sandes)
Frischgewicht: Ca. 2,0 kg/l
Korrosionsverhalten: Enthält keine auf Stahl korrosions-fördernd wirkende Bestandteile
Lagerung: In trockenen Räumen ca. 12 Monate im originalverschlossenen Gebinde lagerfähig
Materialbedarf: Mischungsverhältnis 1 : 4 ca. 3,7 kg m²/cm Mischungsverhältnis 1 : 5 ca. 3,1 kg m²/cm
Verarbeitungszeit (+20°C): 60 Min.
Begehbarkeit (+20°C): Nach ca. 3 Std.
DownloadTechnisches Datenblatt Sicherheitsdatenblatt 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
H315
Schwere Augenschädigung/-reizung,
Kategorie 1
H318
Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme (CLP) :

GHS05
Signalwort (CLP) : Gefahr
Gefährliche Inhaltsstoffe : Portlandzement
Gefahrenhinweise (CLP) : H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/…/waschen.
P261 - Einatmen von Staub vermeiden.
Zusätzliche Sätze : Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
2.3. Sonstige Gefahren
PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich