ARDEX X 7 G PLUS Flexmörtel
Produktbeschreibung
Für innen und außen, Wand und Boden. - flexibel
- wasserfest
- frostbeständig
- leicht und geschmeidig zu verarbeiten
- hohe Ergiebigkeit
- hohe Standfestigkeit
- lange Verarbeitungszeit
- breites Anwendungsspektrum
Einsatzbereich
Ansetzen und Verlegen von:- keramischen Belägen
- Betonwerkstein- und Naturwerksteinplatten
Ansetzen und Verlegen von:- Fliesen aus Steingut und Steinzeug
- Mosaik aus Glas und Porzellan
- Betonwerkstein- und feuchtigkeitsunempfindliche Naturwerksteinplatten ausgenommen Marmor
- Feinsteinzeugfliesen
Ansetzen von:- geeigneten Bauplatten, z. B. Gipskarton
- Dämmplatten aus Hartschaum und Mineralfasern
- Fliesenelementen (Hartschaum-Dämmplatten mit beidseitiger Mörtelkaschierung)
Ansetzen und Verlegen von:- Fliesen auf allen geeigneten Untergründen, wie z. B. Beton, Zementestrich, Caliumsulfatestrich, Gußasphaltestrich, Putz, Mauerwerk u. ä.
- Plattierungen auf Heizestrichen
- Fliesenverlegungen in Schwimmbecken
- Kleben von Decken-Sicht- und Schallschutzplatten
Normen, PrüfzeugnisseDünnbettmörtel nach EN 12004 C2/TE
Technische Daten
Anmischverhältnis: ca. 10,5 l Wasser : 25 kg Pulver entsprechend etwa 1 RT Wasser : 1 3/4 RT Pulver
Frischgewicht: ca. 1,4 kg/Liter
Verlegereife (+20°C) :
Einlegezeit : ca. 10 min (gemessen an frischem Mörtel)
Korrigierzeit (+ 20°C) : 15-20 min
Fugen an der Wand (+20 °C) : nach ca. 8 Stunden
Fußbodenheizungseignung: 1
GISCODE: ZP 1 = zementhaltiges Produkt, chromatarm
Lagerung: originalverschlossen 12 Monate, in trockenen Räumen
Schüttgewicht: ca. 1,3 kg/Liter
Materialbedarf: Bei glattem Untergrund ca. 1,0 kg/m2 Pulver bei Zahnung 3x3x3 mm ca. 1,6 kg/m2 Pulver bei Zahnung 6x6x6 mm ca. 2,2 kg/m2 Pulver bei Zahnung 8x8x8 mm
Verarbeitungszeit (+20°C): ca. 5 Std
Begehbarkeit (+20°C): ch ausreichender Trocknung oder Erhärtung, ca. 24 Stunden, danach Fugen auf dem Boden möglich
Gebinde & Verpackung
5 kg
25 kgDownloadTechnisches Datenblatt Sicherheitsdatenblatt 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie
2
H315
Schwere
Augenschädigung/Augenreizung,
Kategorie 1
H318
Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition), Kategorie 3,
Atemwegsreizung
H335
Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme (CLP) :

GHS05 GHS07
Signalwort (CLP) : Gefahr
Gefährliche Inhaltsstoffe : Portlandzement
Gefahrenhinweise (CLP) : H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden
H335 - Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise (CLP) :
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P261 - Einatmen von Staub vermeiden.
Zusätzliche Sätze : Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
2.3. Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die
Einstufung:
Das Produkt enthält Chromatreduzierer, wodurch der Gehalt an wasserlöslichem Chrom(VI) weniger als 0,0002 % beträgt. Bei sachgerechter Lagerung (Trocken) und Verbrauch innerhalb der angegebenen Lagerzeit kann eine sensibilisierende Wirkung des Zements/Bindemittels bei Hautkontakt nicht eintreten (H317 oder EUH203 können daher entfallen). PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich