Protect Wetterschutzfarbe 141, MEGAProduktbeschreibung:Umweltfreundliche, wasserbasierte, dauerelastische, seidenglänzende Dispersionslackfarbe auf Hybridbasis mit vorbeugendem Filmschutz.
Anwendung:Außen.
Schlussbeschichtung für nicht maßhaltige und begrenzt maßhaltige Holzbauteile wie Fachwerk, Fassadenverkleidung, Dachunterstände, Zäune usw.
Eigenschaften:• dauerelastisch
• dünnfilmig
• hoch dampfdurchlässig
• sehr gute Haftung
• hohe Wetterbeständigkeit
• leicht zu verarbeiten
• hoher Widerstand gegen Schlagregen
• temporärer Oberflächenschutz gegen Algen- und Pilzbefall
Bindemittelbasis:Dispersionslackfarbe auf Hybridbasis.
Spez. Gewicht:Ca. 1,2 g/cm3, je nach Farbton
Glanzgrad: Seidenglänzend
Packungsgröße: 1l, 2,5l, 5l und 12,5l
Farbton:Weiß und breite Farbtonpalette über MEGA Farbmischservice.
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Technisches Merkblatt
Sicherheitsdatenblatt Lebensmittel während der Verarbeitung und der Trockenzeit aus den betreffenden Räumen entfernen. Weitere Informationen enthält das EG-Sicherheitsdatenblatt auf der Homepage des Herstellers."Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen."2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung
E UH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
E UH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on[EG-Nr.220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hierbei handelt es sich um Konservierungsstoffe.
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
E UH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
Biozidprodukteverordnung (528/2012):
Enthält 3-Iod-2-propynylbutylcarbamat , 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. als Wirkstoffe zum Beschichtungsschutz gemäß Biozidprodukteverordnung
(528/2012), Artikel 58(3)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.