einzA Lawidur 2-K-PU-Klarlack seidenglänzend
Hochwertiger 2-Komponenten-Klarlack für Möbeloberflächen.Hochwertiger 2-Komponenten-Klarlack für Möbeloberflächen. Ideal für stark strapazierte Flächen. Hochglänzender Versiegelungslack für bewegliche Holzinneneinrichtungen in Büros, Schulen, Sportstätten und Freizeit- und Industrieanlagen; auch als farbloser Schutzlack für Metalloberflächen einsetzbar. Nicht geeignet für Anwendungen im Geltungsbereich der ChemVOCFarbV bzw. der EU-Richtlinie 2004/42/EG (Decopaint). Mischungsverhältnis der hochglänzenden Qualität: 7:1 (Gew.%).
0,980-1,000 g/ccm
100-110 g/qm
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einzA Lawidur 2-K-PU-Klarlack, farblos sdgl. Stammlack (70980)
einzA Lawidur 2-K-PU-Klarlack, farblos sdgl. Stammlack (70981)Technisches Merkblatt
Technisches MerkblattPrüfzertifikate
einzA_Lawidur_2-K-PU-Klarlack_seidenglaenzend_ChemikalienbestaendigkeitSicherheitsdatenblatt
einzA Härter Lawidur 2-K-PU-Lack (171228)
einzA Härter Lawidur 2-K-PU-Lack (171229)Technisches Merkblatt
Technisches Merkblatt2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Aquatic Chronic 2; H411
Flam. Liq. 3; H226
STOT SE 3; H335
STOT SE 3; H336
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnunq_gemäß Verordnunq_(EG) Nr. 1272/2008 (CLP)_
Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise (EU)
EUH066
Sicherheitshinweise
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
P101 ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen venıvenden.
P370+P378 Bei Brand: Wassersprühstrahl, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder
Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.