Diamantweiss E.L.F.
Extrem deckende Hybridfarbe
Hoch diffusionsoffene, schadstoffgeprüfte, stumpfmatte Innenfarbe auf Hybridbindemittelbasis ohne Zusatz von Konservierungsmitteln, Lösemitteln und Weichmachern für extrem deckende Anstriche an Wände und Decken.
Das Produkt ist emissionsgeprüft durch den TÜV Rheinland und trägt das PROOF Zertifikat.
Eigenschaften- Besonders emissionsarm
- Hoch diffusionsoffen
- Frei von Konservierungsmitteln, Lösemitteln und Weichmachern
- Frei von fogging-aktiven Substanzen
- Hygienisch unbedenklich
- Einsatz im Lebensmittelbereich möglich
- Extremes Deckvermögen
- Sehr hoher Weißgrad
- Kontrastverhältnis: Klasse 1 bei 8 m²/l
- Farbton weiß (ca. RAL 9003)
AnwendungsbereichKnauf Diamantweiss E.L.F. lässt sich leicht verarbeiten. Nach Auftrag einer geeigneten Grundierung wird Knauf Diamantweiss E.L.F. als Erst- oder Renovierungsanstrich in Wohnbereichen, Schulen, Kindergärten, Büroräumen, Ladenlokalen, Arztpraxen, Lebensmittelhandel etc. auf folgende Materialien aufgebracht:
- Gipsputzen mit erhöhter Oberflächenhärte (z. B. Knauf MP 75 Diamant)
- Gipsputzen (z. B. Knauf MP 75, MP 75 L)
- Kalkputzen (z. B. Knauf Rotkalk)
- Gipsplatten (z. B. Knauf Diamant)
- Beton
- Raufaser-, Vlies- und Prägetapeten
AusführungVor der Verarbeitung Diamantweiss E.L.F. gründlich aufrühren. Diamantweiss E.L.F. satt, gleichmäßig und unverdünnt oder mit max. 3 % Wasserzugabe auf den Untergrund auftragen. Auf kontrastreichen oder unterschiedlich saugenden Flächen kann ein Grundanstrich mit max. 5 % Wasser verdünnt erforderlich sein. Der Farbauftrag kann durch Streichen, Rollen oder durch Spritzen mit Airlessgeräten erfolgen.
Geräte und Werkzeuge nach Gebrauch sofort mit Wasser reinigen. Farbspritzer sofort mit klarem Wasser abwaschen.
DownloadProduktblattSicherheitsdatenblatt2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: Entfällt.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: entfällt
Gefahrenpiktogramme: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise: entfällt
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.