einzA Flüssig-Kunststoff
Lösemittelhaltige 1-Komponenten-Bodenbeschichtung.
Lösemittelhaltige PVC-freie Kunststoffbeschichtung auf Acrylharzbasis, schnelltrocknend, für außen und innen. Wetterbeständig, schlag- und kratzfest, chemikalien- und mineralölbeständig, seidenglänzend.
Dichte: 0,980-1,220 g/ccm
Farben / Optik:
RAL 9003 Weiß
RAL 7030 Steingrau
RAL 7031 Blaugrau
RAL 7032 Kieselgrau
RAL 8003 lehmbraun
Schwarz
Farblos
Hellgrau
Beige
Ziegelrot
Größen: 750 ml, 2,500 l, 10,000 l
Verbrauch: 85-100 ml/qm
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Aquatic Chronic 2; H411
Flam. Liq. 3; H226
STOT SE 3; H335
STOT SE 3; H336
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahrenz Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnunq_gemäß Verordnunq_(EGl Nr. 1272/2008 (CLP1
Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise (EU)
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen venıvenden.
P370+P378 Bei Brand: Wassersprühstrahl, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder
Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 lnhaltlBehälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.