einzA LawiPox Epoxidharz Versiegelung

einzA LawiPox Epoxidharz Versiegelung
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Art.Nr.: S221120221936
Hersteller: EinzA Lackfabrik GmbH
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Produktbeschreibung

einzA LawiPox Epoxidharz Versiegelung


Wasserverdünnbare, zweikomponentige Epoxi-Fußboden- und Garagenbeschichtung.

Wasserverdünnbare, geruchsarme und leicht zu verarbeitende 2-Komponenten-EP-Beschichtung für strapazierfähige Versiegelungen. Für Bodenbeschichtungen mit hoher Haftzugfestigkeit, für alle mechanisch belasteten Flächen, zum Schutz von Beton- und Zementestrichböden in Lager- und Produktionshallen, Verkaufsräumen, Werkstätten, Keller und Garagen. Sehr gut haftendes, seidenmattes, diffusionsfähiges 2-Schicht-System für unbehandelte Bodenflächen und renovierungsbedürftige Altanstriche. AgBB-konformes Bodenbeschichtungssystem nach DIN 13 813 mit der Zulassungsnummer Z-156.605-1509.

Die Stammlack-Komponente von einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung ist nur in Verbindung mit der Härter-Komponente zu verarbeiten.

Mischungsverhältnis:
Stammlack : Härter = 5 : 1 in Gew.%

Stammlack : Härter = 4,15 : 1 in Vol.%

Dichte:
1,320 g/ccm (fertige Mischung)

Farben / Optik:
RAL 7032 Kieselgrau

Geeignet für:    Für Bodenbeschichtungen mit hoher Haftzugfestigkeit für alle mechanisch belasteten Flächen

Zum Schutz von Beton- und Zementestrichböden in Lager- und Produktionshallen Verkaufsräumen, Werkstätten, Keller und Garagen.


Produktzusammensetzung:    
0,83 kg Stammlack : 0,17 kg Härter
5,00 kg Stammlack : 1,00 kg Härter
8,3 kg Stammlack : 1,7 kg Härter
20,8 kg Stammlack : 4,2 kg Härter

Verbrauch:    250-350 g/qm

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Sicherheitsdatenblatt Stammlack

Technisches Merkblatt



Stammlack Komponente A
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Eye Dam. 1; H318
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnunq gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme

GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Polyamin Epoxidharz Addukt
Leinölpolymer mit Bisphenol A, Bisphenol A Diglycidylether, Ddiethylentriamin, Formaldehyde, Glycidyl Ph Ether und Pentaethylenehexamin
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 BEl KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GlFTlNFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.

Härter Komponente B

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Aquatic Chronic 2; H411
Eye ımı. 2; H319
Skin lrrit. 2; H315
Skin Sens. 1; H317
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnunq (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme

GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht S 700 p-tert-Butylphenyl-1-(2,3-epoxy)propylether
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise (EU)
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P101 ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/AugenschutflGesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 BE! KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501 lnhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.

einzA LawiPox Epoxidharz Versiegelung

Diesen Artikel haben wir am 01.04.2019 in unseren Katalog aufgenommen.

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