Dach Farbe, Südwest
Beschreibung:
Wasserbasierende, wetterbeständige Renovierfarbe zur Verschönerung und zum Schutz beanspruchter oder abgewitterter Dachflächen mit ausreichender Ablaufneigung.
Verbrauch:
ca. 250 - 300 ml/m² pro Anstrich
Untergründe:
Beton, Ton, zementgebundene Putze, tragfähige Altbeschichtungen
Farbtöne:
RAL 7016 anthrazitgrau
8911 frankfurtrot
8914 naturrot
8915 ziegelrot
8916 rotbraun
8917 dunkelbraun
All-Color-AquaMix-Tönbasis:
Basis 0901
All-Color-Werkstönung:
weitere Farbtöne auf Anfrage
Gebindegröße
15 l
Glanzgrad:
seidenglänzend
Download
Lebensmittel während der Verarbeitung und der Trockenzeit aus den betreffenden Räumen entfernen. Weitere Informationen enthält das EG-Sicherheitsdatenblatt auf der Homepage des Herstellers.
"Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen."
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 3
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenhinweise H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise Prävention:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung:
P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6] (3:1), 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Für 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-on (MIT) wird gemäß Empfehlung der CEPE freiwillig eine Kennzeichnungsgrenze von 15 ppm (statt 100 ppm) angewendet.
Biozidprodukteverordnung (528/2012):
Enthält Terbutryn, 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG Nr. 220-239-6] (3:1). als Wirkstoffe zum Beschichtungs- und Lagerungsschutz gemäß Biozidprodukteverordnung (528/2012), Artikel 58(3)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Diesen Artikel haben wir am 18.01.2019 in unseren Katalog aufgenommen.